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Ist es erlaubt, sein eigenes Bier zu Brauen?

In Deutschland darf jeder sein eigenes Bier brauen und verköstigen.

Es gibt jedoch einige Einschränkunge, bzw. Auflagen, die man kennen und befolgen sollte.

Nach § 3, Abs. 3 des Deutschen Biersteuergesetzes ist die Herstellung von Bier zum Eigengebrauch bis zu einer Menge von 200 Litern, also 2 hl, pro Kalenderjahr von der Biersteuer befreit. Alles was darüber hinaus gebraut wird, wird besteuert. Die Steuer ist für Hobbybrauer überschaubar und beträgt 0,39 Euro pro 100 Liter (Stand 2008).

Für den normalen Hausbrauer ist es ausreichend, etwa 10 Tage vor dem Brautermin eine Anzeige zur Bierherstellung beim zuständigem Hauptzollamt einzureichen. Ihr zuständiges Hauptzollamt finden Sie im Internet unter http://www.zoll.de/dienststverz/index.html

Auf den Internetseiten des Zolls (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/h0_biersteuer/index.html) finden sich auch Hinweise zu den Regelungen des Haustrunks, der Befreiung bei Hobby- und Heimbrauern und zum Schaubrauen (bei Messen und sonstigen Festen).

Die Details sind leider von Hauptzollamt zu Hauptzollamt unterschiedlich, was bei vielen Hobbybrauern zu Verwirrung führt.

Mustertext an das Zollamt

Ein Mustertext an das Hauptzollamt sollte folgendes beinhalten:

Bierherstellung nach § 3 Biersteuerverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen meine diesjährige Brautätigkeit als Haus- und Hobbybrauer an. Der Text des § 3 der Biersteuerverordnung ist mir bekannt. Ich werde das Bier auf meinem Grundstück/Wohnung/Haus in der Musterstraße 123 herstellen und ausschließlich zum eigenen Verzehr verwenden.

Ich beabsichtige auch nicht mehr als 200 Liter im Kalenderjahr 2008 herzustellen. Sollte ich diese Menge überschreiten, teile ich Ihnen dies unverzüglich mit.

Bestätigen Sie mir bitte den Eingang meiner Brauanzeige.
Besten Dank bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


Es sind Bestrebungen im Gange, die Freigrenze für Hobbybrauer auf größere Sudmengen zu erhöhen, bzw. eine Besteuerung von Heimbraueren komplett abzuschaffen. Bis dahin sollte jeder Hobbybrauer in seinem eigenen Interesse alle Belege (Sudprotokolle und Einkaufsrechnungen) sammeln und bei Bedarf dem Zollamt vorlegen können.

ohne Gewähr (muss leider sein)

Es sei hier kurz angemerkt, daß die obigen Informationen nach bestem Wissen zusammengetragen wurden, jedoch nur für Deutschland gelten und ohne Gewähr sind. Eine Rückfrage beim zuständigen Hauptzollamt ist rechtzeitig vor Braubeginn dringend anzuraten.

Wer die Bierherstellung als Haupt- oder Nebenerwerb betreibt, sollte darüber hinaus Rücksprache mit der IHK, der Handwerkskammer und dem Gewerbeaufsichtamt halten.